RIF wurde 1990 von Dortmunder Hochschullehrern
aus den Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften
zur Stimulierung des Wissenstransfers gegründet.
Das RIF Institut für Forschung und Transfer, Dortmund, wurde 1990 als Zusammenschluss von Hochschullehrern aus verschiedenen technologieorientierten Universitätsbereichen als "Dortmunder Initiative zur rechnerintegrierten Fertigung (RIF e.V.)" zur Stimulierung des Forschungstransfers gegründet.
Als eines der Johannes-Rau-Forschungsinstitute des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt RIF Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung in Projekten interdisziplinär und anwendungsorientiert so weiter, dass sie von Unternehmen in der Praxis genutzt werden können.
RIF setzt im Bereich Robotertechnik neueste Forschungserkenntnisse in der Simulation und Virtual Reality Technologie unmittelbar in Produkte um.
Erkenntnisse aus der Mikrostrukturtechnik, Werkstofftechnologie und –prüfung unterstützen die Verbesserung und nachhaltige Gestaltung von Produkten. Innovative Werkzeuge aus dem Qualitätsmanagement, der Arbeitswissenschaft und der Logistik sowie automatisierungstechnische Lösungen helfen Unternehmen in den verschiedensten Branchen, ihre Produktivität und die Qualität von Produkten zu steigern bzw. Herstellungskosten zu senken.
Der ganzheitliche Ansatz des Instituts wird durch Projekte im industriellen Marketing, durch innovative Controlling Konzepte und moderne Methoden der Personalentwicklung sowie des Veränderungsmanagements abgerundet.
Über die Konrad Zuse-Forschungsgemeinschaft ist RIF zudem in ein bundesweites, branchenübergreifendes Netzwerk von über 60 deutschen außeruniversitären, gemeinnützigen Forschungseinrichtungen eingebunden.
RIF beschäftigt im F+E Gebäude an der Joseph-von-Fraunhofer-Straße 20 im Technologiepark Dortmund rund 100 Mitarbeiter.
Vorstand:
Prof. Dr. Andreas Hoffjan
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Roßmann
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Tillmann
Geschäftsführer ist Dipl.-Informatiker Michael Saal.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen und Whistleblowern Rechtssicherheit zu geben. Somit können Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien geschützt werden.
Der RIF e.V. bietet mehrere Meldekanäle, darunter ein bedienungsfreundliches Meldeportal. Die Vertraulichkeit der Identität des Whistleblowers wird bei jedem Meldekanal gleichermaßen zuverlässig geschützt.
Abgabe einer Meldung
Die gemeldeten Verstöße müssen einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im RIF e.V. enthalten, da die interne Meldestelle nicht zuständig ist für Informationen über privates Fehlverhalten. Ohne einen solchen Zusammenhang greift der gesetzliche Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber nicht. Meldungen über Verstöße, die nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, kann die interne Meldestelle nicht bearbeiten.
Nur diejenigen Whistleblower, die im RIF e.V. beschäftigt sind, können sich vertraulich über die nachstehenden Meldekanäle an die interne Meldestelle wenden. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind hiervon auch Bewerberinnen und Bewerber sowie ehemalige Beschäftigte zu einer Meldung berechtigt. Der interne Meldekanal ist zudem so gestaltet, dass er Personen offensteht, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit dem RIF e.V. in Kontakt stehen.
Hier sind die Meldekanäle:
Interner Meldekanal über den Internet-Auftritt der Firma Formalize ApS:
https://whistleblowersoftware.com/secure/9ba5c270-c168-4f3a-befc-a3d19c1c4a65
Für die persönliche Zusammenkunft mit der für die Entgegennahme einer Meldung zuständigen Person können Sie zudem die folgenden Kontaktangaben nutzen:
Die interne Meldestelle des RIF e.V. bearbeitet auch anonym abgegebene Hinweise. sofern die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, und geht damit über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus.